Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die Richtige?

Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die Richtige?

Ihre Wahl welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich völlig alleine oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen wollen. Sehr Typische Rechtsform für eine Unternehmensgründung ist die bekannte "Einzelunternehmung". Denn mit dieser Rechtsform werden Sie als Begründer die kleinsten Belastungen haben. Speziell was die Buchhaltung und andere Formalitäten angeht. Sie müssen Nichtsdestotrotz beachten, dass Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens sind. Das bedeutet, dass Sie im Fall der Fälle sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Bei der Rechtsform (www.existenzgruender-versicherung.de) "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" verhält es sich charakteristisch. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Nutzen zusammentun. Dennoch auch hier haften die Eigentümer voll, doch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Sie sollten, wenn Sie kein so großes Risiko mit Ihrer Existenzgründung eingehen möchten, eine Rechtsform wählen, in der die Teilhaber eine beschränkte Haftung auskosten. Das meint im Klartext eine Rechtsform, bei der die Besitzer lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unangetastet.
Die GmbH ist z. B. eine solche Rechtsform (www.netzwerk-businessplan.de). Um eine solche "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" einrichten zu können, braucht es trotzdem eine Mindesteinlage von 25.000 €. Außerdem muss ein Gesellschaftervertrag formuliert werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung inne hat. Bei dieser Rechtsform vertritt meistens nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die optimale für Ihre Geschäftsgründung. Um eine "Kommanditgesellschaft" zu etablieren, benötigt man minimal zwei Personen. Obendrein muss zumindest ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die passende Wahl, wenn Sie so genannte stille Teilhaber mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Vermögen in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.

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