Donnerstag, 10. Februar 2011

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung kann absolut jeden treffen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. Mittelständische und kleinere Betriebe demgegenüber werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft, konstante Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großkonzernen durchgeführt. Generell gilt aber: Je größer Ihr Betriebe ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Unternehmen alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.

Gründe für eine Betriebsprüfung (www.netzwerk-angel.de) können Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren, hochragende Einlagen im Betriebsvermögen trotz geringem Privatvermögen oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der üblichen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Zeichen für Ihren Steuerprüfer sind außergewöhnliche nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Konzernvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Begleichungen oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung (www.existenzgruendung-foerderung.de) durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.

In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb schriftlich ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es vernünftig, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.

Alles in allem haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund inhaltlicher Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, doch besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, damit die Betriebsprüfung rasch und reibungslos durchgeführt werden kann.

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